Checkliste Wohnungsabgabe
Sie werden bald Ihre Mietwohnung verlassen? Für eine reibungslose Wohnungsabgabe beachten Sie bitte die nachfolgende Checkliste. Machen Sie sich zudem noch einmal mit den «Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag» vertraut. Vor der Wohnungsabgabe sind laut Mietvertrag folgende Ausbesserungs- und Instandstellungsarbeiten durch Sie auszuführen, oder wo nötig durch einen Fachmann zu Ihren Lasten:
Einwandfreie Reinigung der ganzen Wohnung inklusive, Keller, Reduit, Estrich, Garage sowie Brief- und Milchkasten durch eine anerkannte Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie.
Reinigung der Fenster, Falze, Rollläden, Lamellenstoren, Führungsschienen und Fenstersimse.
Ersetzen von defekten Teilen an Backofen, Kühlschrank, Geschirrwaschmaschine, Dampfabzug, Kehrichtfach, etc.
Backbleche und Roste müssen ersetzt werden. (Miele AG)
Reinigen mit besonderer Aufmerksamkeit und geeigneten Reinigungsmitteln von Backofen (siehe Bedienungsanleitung zu Backofen, bei selbstreinigenden Backöfen nicht mit Reinigungsmittel im Innern reinigen, sondern nur aussen.
Spültisch, Kühlschrank, Geschirrwaschmaschine reinigen, Dampfabzug (Filter reinigen oder ersetzen).
Ersetzen von Dichtungen an Wasserhähnen oder anderen sanitären Armaturen und einfache Reparaturen an Spülkasten.
Beheben von Verstopfungen bei Spültisch, Waschbecken, Bade- und Duschenwanne, WC-Schüssel und Bidet.
Reinigen von Siphons und Abläufen bis zur Hauptleitung.
Beheben von Email-Schäden an Bade- und Duschenwanne durch den Fachmann, Beschädigungen an Sanitären-Apparate wie Waschbecken, WC-Schüssel und Bidet.
Entfernen von Kalkrückständen an Metallteilen und emaillierten oder glasierten Gegenständen, (z. B. von Wasserhähnen, Brauseköpfe, Bade- und Duschenwanne, Waschbecken, WC-Schüssel und Bidet) durch sorgfältige Behandlung mit nicht säurehaltigen Spezialmitteln.
WC-Spülkasten sind ebenfalls zu reinigen.
Ersetzen von fehlenden oder beschädigten Zahngläsern, Seifenschalen, Brauseschläuchen, Duschkopf und WC-Brillen.
Reinigen der Böden mit geeigneten Putzmitteln, ohne dass die Oberfläche Schaden nimmt. (Platten, Novillon, versiegelter Parkett, Kunststoff).
Abschleifen bzw. Versiegeln von Parkettböden falls beschädigt, durch einen vom Vermieter genehmigten Fachmann.
Holzrost reinigen (nicht mit Hochdruckreiniger! Dieser verursacht Schäden), evtl. ölen. Mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen.
Fachgerechtes ausflicken von Dübellöchern, Nägel, Schrauben und Haken sind sorgfältig zu entfernen.
Ersetzen von beschädigten Tapeten darf nur durch einen Fachmann ausgeführt werden.
Raufasertapeten und Verputze können gestrichen oder ausgebessert werden, sofern sie nicht beschädigt sind.
Zimmerdecken mit Beschädigungen oder Flecken müssen neu gestrichen werden. Bitte mit Vermieter Kontakt aufnehmen.
Revision und Wartungskosten allfälliger Geschirrwaschmaschinen, Waschmaschinen, Tumbler, die zum alleinigen Gebrauch gehören. Muss an Abnahmetermin belegt werden. (gem. Mietvertrag)
(V-Zug AG oder Miele AG für Funktionstest beauftragen)
Reparaturen an Schlössern, Fenster- und Türverschlüssen, Scharnieren, Türfallen und ähnlichen Einrichtungen.
Ersetzen von fehlenden Wohnungs-, Zimmer-, Briefkasten- und Garagenschlüsseln.
Ersetzen von defekten elektrischen Schaltern, Steckdosen, Sicherungen, Glühbirnen, Neonröhren samt Starter und ähnlichen Einrichtungen.
Sie haben rechtzeitig auf den Kündigungstermin das Ablesen der Zähler für Elektrisch sowie die Abmeldung des Telefonanschlusses zu veranlassen.
Änderungen und Vorrichtungen die auf eigene Kosten angebracht wurden, sind unter Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu beseitigen.
Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Abmachungen zwischen den Parteien.
Ersetzen gesprungener Fensterscheiben mit Glas gleicher Qualität.
Ersetzen von defekten Aufzugsgurten und Reparatur von Kurbeln an Rollladen/Lamellenstoren und Sonnenstoren.
Bei allfälligen Schäden, die durch Ihre private Haftpflichtversicherung gedeckt sind, sollten Sie vor Instandstellung einen Versicherungs-Schadenexperten beiziehen, der den Schaden aufnimmt.
Die Abnahme kann erst erfolgen, wenn die Wohnung vollständig geräumt und sauber gereinigt ist und sämtliche Ausbesserungen beendet sind. Sollten diesbezüglich Verzögerungen entstehen, die eine termingerechte Wohnungsübergabe an den neuen Mieter verunmöglichen, so haften Sie, als ausziehender Mieter, für sämtliche Kosten die daraus entstehen.
Die Abgabe der Wohnung hat spätestens am Tage nach Beendigung der Miete, bis 12.00 Uhr, zu erfolgen. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig den genauen Zeitpunkt der Wohnungsabgabe mit dem Vermieter.