Schäden am Sonnenschutzanlagen
Sonnen- und Lichtschutzanlagen wie z.B. Lamellen- oder Stoffstoren sind vor Schäden durch Wind und Hagel zu schützen. Sie müssen bei Unwetter hochgezogen, respektive eingefahren werden. Mieterinnen und Mieter haften bei Nichtbeachtung für allfällige Schäden.
Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag
Abschnitt 2.7.7
Sonnenstoren sind bei aufkommendem Regen oder starkem Wind einzuziehen.
Gebäudeversicherung Zug (Ausgabe 2022)
Schäden an Lamellenstoren können verhindert werden, indem diese bei aufziehenden Gewittern hochgezogen werden. Moderne Fenster werden von gängigen Hagelkörnern nicht beschädigt. Lamellenstoren können jedoch bereits durch kleine Hagelkörner beschädigt werden. Wenn durch Hagelkörner an Lamellenstoren kleine Dellen entstehen, werden solche «Schönheitsfehler» von der Gebäudeversicherung Zug nicht übernommen.
Unsere Bitte an die Mieterinnen und Mieter
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit dies zu beachten. Bitte lassen Sie auch während Ihren Ferien die Lamellenstoren nicht unten. Lamellenstoren bieten kein Schutz gegen Einbruch.
Gebäudeversicherung Zug (Ausgabe 2022)
Schäden an ausgefahrenen Sonnenschutz- und Sichtschutzanlagen aus Stoff im Balkon- oder Terrassenbereich etc. sind nicht versichert. Klären Sie die Kostendeckung vorgängig mit Ihrer privaten Versicherung.