Waschordnung für Mietwohnungen

SAIMO Immobilien AG hält sich an die Vorgaben des Hauseigentümerverbandes HEV Schweiz. Haben Sie Fragen dazu, die Ihre Mietwohnung betreffen, kommen Sie bitte auf uns zu.

Wasch- und Trocknungseinrichtungen werden den Mieterinnen und Mietern abwechslungsweise gemäss Waschplan zur Benutzung überlassen. Die entsprechenden Einrichtungen und Waschhängevorrihtungen stehen während den im Waschplan angegebenen Tagen ausschliesslich den dort aufgeführten Mieterinnen und Mietern zur Verfügung.

An diesen Tagen ist jeweils die/der im Waschplan aufgeführte Mieterin/Mieter für die Einhaltung der Waschküchenordnung verantwortlich.

Der Abtausch der Waschtage regeln die Mieter untereinander. Die Verantwortung für die Einhaltung der Waschküchenordnung bleibt jedoch bei der/dem im Waschplan aufgeführten Mietrin/Mieter. Können sich die Mieter nicht einigen, gilt der Waschplan.

Die Waschküche darf nur an Werktagen (Montag bis und mit Samstag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr benützt werden. An Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Waschen und Trocknen grundsätzlich nicht erlaubt.

Bei Antritt der Waschküche überzeugt sich die/der Mieterin/Mieter, ob die Wasch- und Trockenräume sowie die Einrichtungen und Apparate in Ordnung sind. Allfällige Mängel oder Defekte sind vor Waschbeginn dem Hauswart zu melden.

Die Apparate sind vorschriftsgemäss zu bedienen und sorgfältig zu behandeln. Es dürfen nur speziell für Waschautomaten bestimmte Waschmittel verwendet werden.

Achtung: Waschmittel je nach Waschmaschinengang richtig dosieren, um eine Überschäumung zu verhindern.

Vor dem Füllen der Wäschetrommel ist sicherzustellen, dass alle Taschen der Kleidungsstücke gründlich geleert sind und keine Fremdkörper enthalten, die die Maschine beschädigen könnten (Nägel, Büroklammern, Münzen etc.). Die Waschmaschine darf gewichtsmässig nicht überlastet werden.

Beim Einschalten eines allenfalls vorhandenen Luftentfeuchtungsgerätes ist das Fenster zu schliessen, ansonsten die Trocknungswirkung nicht gewährleistet ist.

Der Schlüssel, sofern vorhanden, ist dem /der nachfolgenden Mieterin/Mieter am darauf folgenden Tag bis 07.00 Uhr zu übergeben.

Der Waschraum, die Trockenräume und die dazugehörenden Apparate und Einrichtungen sind einwandfrei gereinigt zu hinterlassen. Dazu gehört:

  • Filter der Waschmaschine, Tumbler und Entfeuchtungsgerät reinigen
  • Waschmittelfächer reinigen und offenlassen
  • Waschmaschinentüre trocknen und offenlassen
  • Böden der Wasch- und Trockenräume reinigen
  • Waschtrog reinigen
  • Leere Waschmittelpackungen im privaten Kehrricht entsorgen

Sofern die/der nachfolgenden Mieterin/Mieter die Waschküche oder den Trocknungsraum in schmutzigen Zustand antritt, hat sie/er dies dem Hauswart zu melden.

Bei Störungen an Waschmaschine, Tumbler oder Luftentfeuchtungsgeräten ist unverzüglich der Hauswart zu verständigen, der für die Behebung der Störung besorgt ist.